Unser Leitgedanke
Wir möchten, dass sich Menschen näher kommen.
Ungeachtet ihrer Herkunft oder ihres Hintergrundes
miteinander wertschätzend umgehen.
Einsamkeit ist dieser Tage ein großes Thema.
In Großbritannien gibt es seit 2018 einen Ministerposten
für Sport, Zivilgesellschaft und Einsamkeit.
Es geht uns weniger darum, was man zusammen unternimmt,
sondern dass man etwas zusammen unternimmt.
Uns verbindet das Interesse am Mittelalter, an alten
Handwerken, am LARP, am Verständnis für die Natur und an
Themen wie Umweltschutz.
Kinder und
Jugendarbeit
Normalerweise sind all
unsere Veranstaltungen familienfreundlich und daher für
die Teilnahme von Kindern und Jugendlichen geeignet. Wir
möchten auch, dass sie dabei das wertschätzende
Miteinander mit ganz verschiedenen Menschen
kennenlernen.
Einige Angebote richten sich aber speziell an Kinder und
Jugendliche.
So bieten wir kleine Ausflüge, Spielabende oder einfach
Nachmittage mit Spiel und Spaß an.
Ohne das zu sehr in den Vordergrund zu stellen, fließen
Themen wie Verständnis für die Natur und Umweltschutz
mit ein.
Die Leitung erfolgt durch Jugendbetreuer oder Pädagogen.
Jugendfreizeiten sind wieder in Planung.
Altes Handwerk
Es gibt viele Handwerksfähigkeiten,
die wir in unserem Verein pflegen möchten. Für die nahe
Zukunft planen wir, in einigen Bereichen Workshops
auszurichten, um voneinander zu lernen. Zurzeit
beschränken sich unsere Bemühungen noch auf folgende
Bereiche:
- Traditioneller Bogenbau (Kurz-
und Langbögen)
- Einfaches Schmieden
- Papierschöpfen
- Tintenherstellung
- Kräuterkunde (heimische
Küchenkräuter)
- Tänze des Mittelalters
(volkstümlich & herrschaftlich) Wir werden diesen
Bereich weiter ausbauen.
Wie überall, wenn man mit Freude und
Begeisterung dabei ist, so ist auch hier der Weg das
Ziel.
LARP
LARP spielt bei uns im Verein eine
große Rolle.
Die Organisatoren erzählen eine
Geschichte, mit einem Plot, verkleideten, oft auch
aufwendig maskierten Schauspielern, den NSCs. Meist
angesiedelt in einer fiktiven mittelalterlichen Welt.
Die Spieler haben die Möglichkeit, auf
diese Geschichte zu reagieren, sie mitzugestalten und
das Abenteuer zu erleben. Man steckt mit seiner Figur
mitten drin.
Darüber hinaus ist das Ganze eine
Spielwiese, auf der man soziale Interaktionen erproben
kann und sich und andere besser verstehen lernt.
Natürlich macht es in erster Linie Spaß und das soll
genau so sein.
Diese Veranstaltungen ermöglichen es
auch, zusammen als Familie Abenteuer zu erleben, das ist
schon etwas Besonderes.
Unsere LARPer haben in den vergangenen
Jahren viele schöne Veranstaltungen auf die Beine
gestellt.
Zukünftig soll es auch ganz auf
Familien ausgerichtete Abenteuertage geben.
Musik - Filk
Mit den "Hainklängen" haben unsere
Mitglieder eine kleine Konzertreihe ins Leben gerufen,
die sicher bald weitergeführt wird.
In Planung ist eine regelmäßig
stattfindende
Filk-Taverne. Die Idee ist, dass die Musiker unseres
Vereins befreundete Musiker einladen und so ein
abendfüllendes Programm entsteht. Im Mittelpunkt steht
die Freude an der Musik. Nicht nur für Vereinsmitglieder
– Gäste sind gern gesehen ... Mitsingen auch.
Sportliches
- Bogenschießen
- Schwertkampf
- Sackball
- allgemeine Fitness
- uvm.
Unsere Sportgruppen werden sich bald
neu formieren.
Workshops und Kurse
- Selbst einen Langbogen bauen
- Mittelalterliches Kochen
- Erste Hilfe für
Familienfreizeiten
- uvm.
Unsere Kursleiter werden bald wieder
ein interessantes Programm zusammenstellen.
Vereinssatzung
§ 1 (Name und Sitz)
Der Verein führt den
Namen Ikosaeder Gilde.
Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und
trägt dann den Zusatz e.V."
Der Sitz des Vereins ist in 32584
Löhne.
§ 2
(Geschäftsjahr)
Geschäftsjahr ist das
Kalenderjahr.
§ 3
(Zweck und Ziele des Vereins)
Der Verein ist
unabhängig, sowie politisch und religiös neutral. Er
vertritt keine wirtschaftlichen Interessen.
§
3.1 (Zweck des Vereins)
Der Verein wurde zum
Zweck gegründet um:
1. Mittelalterlicher
Kultur, Handwerk und Brauchtum Darzustellen und
zu Pflegen.
2. Die Wertschätzung
für Kulturgut und aussterbende Handwerkskünste
gerade auch bei Jungen Menschen zu fördern.
3. Das Fantastische
Rollenspiel als eine Altersübergreifende,
Soziale Kompetenzen fördernde Freizeitgestaltung zu
betreiben.
4. Ein
Freizeitangebot zu bieten das in jeder Hinsicht das
soziale
Miteinander fördert und Vereinsamung entgegenwirkt.
§
3.2 (Ziele des Vereins)
Der Verein erreicht
diese Ziele z.B. durch:
1. Kinder und
Jugendarbeit in Kindergärten und Schulen
2. Unterstützung von
historisch angelehnten Veranstaltungen
und der Experimentellen Archäologie durch Besuch und
Teilnahme
3. Förderung der
Darstellung „erlebbar“ gemachten Mittelalters
und „lebendiger Geschichte“
4. Verwirklichung
museumspädagogischer Ansätze
5. Zusammenarbeit
mit z.B. Heimatmuseen und Vereinen
ähnlicher Ausrichtung um den fachlichen und
historischen Austausch zu fördern
6. Förderung der
Erhaltung und des Wiederaufbaus von Baudenkmälern,
insbesondere von Burg und Wehranlagen
7.
Informationsverbreitung durch unseren Vereinseigenen
Webauftritt
8. Vereinseigen
Veranstaltungen zur Förderung der Vereinsziele,
mit Elementen des Rollenspiels und des
Spontantheaters
Auf diesen Vereinseigenen Veranstaltungen werden im
Zusammenspiel verschiedener Altersklassen Soziale
Kompetenzen gefördert insbesondere das Lösen von
Konfliktsituationen, Übungen in dem Respektvolle Umgang
mit Menschen verschiedenen Alters, Herkunft und
Weltanschauung. Auch die kritische Auseinandersetzung
mit der bespielten Situation soll gefördert werden.
Damit verbunden ist eine Spielerische Herangehensweise
an Historische Fakten und alte Handwerkskünste. Auch
diese sollen in entsprechenden Veranstaltungen
zugänglich gemacht werden.
Darüber hinaus soll gerade Jugendlichen und Jungen
Erwachsenen eine Art der Freizeitgestaltung geboten
werden die nicht nur die oben genannten Sozialen und
Kreativen Fähigkeiten fördert sondern auch eine
Alternative zu Destruktiven Verhalten und Vereinsamung
bietet.
Es soll auch, wo möglich und sinnvoll, finanziell
bedürftigen Personen mit Vereinsgeldern geholfen werden
an Vereinseigenen Veranstaltungen teilnehmen zu können.
§ 4
(Gemeinnützigkeit)
Der Verein verfolgt
ausschließlich und unmittelbar - gemeinnützige und
mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts
"Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Der Verein ist
selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Alle Mittel dürfen nur für
die satzungsgemäßen und diese unterstützenden, sowie
mildtätige mit dem Satzungszweck in Zusammenhang
stehende Zwecke verwendet werden.
§ 5
(Mittelverwendung)
Mitglieder erhalten in
ihrer Eigenschaft als Mitglied keine Zuwendungen aus
Mitteln des Vereins. Sie haben bei ihrem Ausscheiden aus
dem Verein keinerlei Ansprüche an das Vereinsvermögen.
Die mit einem Ehrenamt
beauftragten Mitglieder des Vereins haben nur dann
Anspruch auf Ersatz ihrer Auslagen wenn diese
unmittelbar den Zielen des Vereins dienen und sie im
Vereinsauftrag tätig sind.
§ 6
(Verbot von Begünstigungen)
Es darf keine Person
durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd
sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.
§ 7
(Erwerb der Mitgliedschaft)
Vereinsmitglieder
können natürliche Personen oder juristische Personen
werden.
Der Aufnahmeantrag ist
schriftlich zu stellen.
Über den
Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.
Gegen die Ablehnung,
die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in
die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche
dann endgültig entscheidet.
§ 8
(Beendigung der Mitgliedschaft)
Die Mitgliedschaft
endet durch Austritt, Ausschluß, Tod oder Auflösung der
juristischen Person.
Der Austritt erfolgt
durch schriftliche Erklärung gegenüber einem
vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die
schriftliche Austrittserklärung muß mit einer Frist von
einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres
gegenüber dem Vorstand erklärt werden.
Ein Ausschluß kann nur
aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind
insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes
Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder
Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den
Ausschluß entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluß
steht dem Mitglied die Berufung an die
Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines
Monats an den Vorstand zu richten ist. Die
Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins
endgültig.
§ 9
(Beiträge)
Von den Mitgliedern
werden Beiträge erhoben. Die Höhe der Beiträge und deren
Fälligkeit bestimmt die Mitgliederversammlung.
§
10 (Organe des Vereins)
Organe des Vereins
sind:
die Mitgliederversammlung und
der Vorstand.
§
11 (Mitgliederversammlung)
Die
Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu
ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl
des Vorstands, Entlastung des Vorstands, Entgegennahme
der Berichte des Vorstandes, Wahl der
Kassenprüfern/innen Festsetzung von Beiträgen und deren
Fälligkeit, Beschlußfassung über die Änderung der
Satzung, Beschlussfassung über die Auflösung des
Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluß von
Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben,
soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz
ergeben.
Im ersten Quartal
eines jeden Geschäftsjahres findet eine ordentliche
Mitgliederversammlung statt.
Der Vorstand ist zur
Einberufung einer außerordentlichen
Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein
Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von
Gründen verlangt.
Die
Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung
einer Frist von einem Monat schriftlich unter Angabe der
Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf
die Absendung des Einladungsschreibens folgenden Tag.
Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern
zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt
gegebene Anschrift gerichtet war.
Die Tagesordnung ist
zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine
Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt.
Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung
bekanntzumachen.
Anträge über die
Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und
über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern
nicht bereits mit der Einladung zur
Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf
der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.
Die
Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl
der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Die
Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied
geleitet.
Zu Beginn der
Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.
Jedes Mitglied hat
eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für
ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht
ausgeübt werden.
Bei Abstimmungen
entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen
Stimmen.
Satzungsänderungen und
die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit
von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.
Stimmenthaltungen und
ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse
der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll
anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem
Schriftführer zu unterzeichnen ist.
§
12 (Vorstand)
Der Vorstand im Sinn
des § 26 BGB besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden und
dem Schatzmeister.
Sie vertreten den Verein gerichtlich und
außergerichtlich. Zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Der Vorstand wird von
der Mitgliederversammlung für die Dauer von fünf Jahren
gewählt.
Vorstandsmitglieder
können nur Mitglieder des Vereins werden.
Wiederwahl ist
zulässig.
Der Vorstand bleibt
solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.
Bei Beendigung der
Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als
Vorstand.
§
13 (Kassenprüfung)
Die
Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von fünf
Jahren eine Kassenprüfer.
Dieser darf nicht
Mitglied des Vorstands sein.
Wiederwahl ist
zulässig.
§
14 (Auflösung des Vereins)
Bei Auflösung oder
Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins
an die Stiftung der Lebenshilfe – Herford.
Oder an eine
juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine
andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung
für Denkmalschutz, Umweltschutz oder mildtätige Zwecke.
Mitglied werden
Wir freuen uns wenn jemand Mitglied werden möchte.
Neue Ideen und Tatkraft sind immer willkommen.
Vor einem Beitritt empfehlen wir ein freundliches
Gespräch mit einem unserer Vorstandsmitglieder.
Vielleicht bei einem Heißgetränk?
Hier das
Antragsformular zum Download: |
|
("klick" auf das Symbol!) |
Der Vorstand
1.Vorsitender:
Maik Hülsermann
team@ikosaeder-gilde.de
2.Vorsitzende:
Ashley Naja
team@ikosaeder-gilde.de
Schatzmeister:
Frank Mölle
schatzmeister@ikosaeder-gilde.de
Verwaltungssitz / Büro:
Ikosaeder-Gilde e.V.
Stedefreunder Str. 36A
32051 Herford
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